Führerscheinklassen in der Fahrschule Schöne in Leipzig
Die Fahrschule Schöne in Leipzig kann euch in den folgenden Führerscheinklassen ausbilden:
Führerschein Klasse B, Führerschein Klasse BE, Führerschein Klasse BF-PKW ab 17 Jahren, Führerschein Klasse AM -Moped, Führerschein Klasse A1 -Motorrad, Führerschein Klasse A begrenzt -Motorrad, Führerschein Klasse A unbegrenzt -Motorrad
- Klasse B
- Klasse B96
- Klasse BE
- Klasse BF
- Klasse AM
- Klasse A1
- Klasse A2
- Klasse A
PKW
(Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse)
Der Geltungsbereich für die Klasse B:
Der Geltungsbereich für die Klasse B:
- Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz. der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zul. GM von nicht mehr als 3,5t, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt sind.
- Anhänger bis 750 kg zG
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
- des Weiteren darf auch die Klasse L und AM gefahren werden. (u.a. Moped, landwirtschaftliche Kfz.)
- Alter ab 18 Jahren
PKW
Mit der Klasse B96 darfst Du mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger über 3,5 t ist, aber maximal 4.250 kg beträgt.
- max. acht Plätze und Fahrersitz
- Keine Fahrerlaubnisprüfung neu notwendig, nur Ausbildung in Fahrschule. Schlüsselzahl 96
- Fahrerschulung hier bei uns
PKW
Seit dem 1.1.1999 benötigst Du einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Du hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen willst:
- Anhänger über 750 kg zG, jedoch maximal 3.500 kg
- die Kombination aus Fahrzeug und Anhänger beträgt maximal 7.000 kg
- max. acht Plätze und Fahrersitz
- des Weiteren darf auch die Klasse L und M gefahren werden. (u.a. Moped, landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 32km/h)
PKW ab 17 Jahre
PKW begleitetes Fahren ab 17 Jahre:
- Kraftfahrzeug bis 3,5 t
- Anhänger bis 750 kg zG
- max. acht Plätze und Fahrersitz
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
- des Weiteren darf auch die Klasse L und M gefahren werden. (u.a. Moped, landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 32km/h)
Moped
- zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h, max. 50 ccm Hubraum, max. 4 kW bei Elektromotor
- dreirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h, max. 50 ccm Hubraum, max. 4 kW bei Elektromotor
- vierrädrige Leicht-Kfz mit maximal 45 km/h, max. 50 ccm Hubraum, max. 4 kW bei Elektromotor, max. Leermasse 350 kg
- Alter ab 15 Jahren
Motorrad
- bis 125 ccm Hubraum und
- nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
- das Verhältnis von Leistung und Gewicht beträgt maximal 0,1 kw/ kg
- ab 16 Jahren
Motorrad
- bis 35 kW Motorleistung
- Verhältnis von Leistung / Gewicht beträgt max. 0,2 kW/kg
- Beinhaltet die Klassen AM und A1
- Alter ab 18 Jahren
Unbegrenzt Motorrad
- gültig für Krafträder über 45 km/h und 50ccm (keine Leistungsbegrenzung)
- ab 24. Lebensjahr im Direkterwerb
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
- Einschluss der Klassen A1, A2 und AM
- 20 Jahre beim Stufenzugang mit zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2